1. September 2026
Die Bewilligung, die absichtlich klein ist
Publikumseinlagen bis CHF 100 Millionen, ohne Zins, ohne Anlage, ohne Einlegerschutz. Die Grenzen sind nicht die Nebenwirkung, sie sind der Zweck.
Artikel 1b des Bankengesetzes ist seit Anfang 2019 in Kraft. Er existiert, damit Unternehmen Zahlungsdienste anbieten können, ohne das volle Gewicht einer Banklizenz zu tragen. Erteilt wird die Bewilligung von der FINMA. Ein Unternehmen, das hauptsächlich im Finanzbereich tätig ist, darf damit Publikumseinlagen bis CHF 100 Millionen entgegennehmen oder kryptobasierte Vermögenswerte, die der Bundesrat bezeichnet.
Zwei Sätze daneben machen aus dieser Erleichterung ein eigenes Geschäftsmodell. Die Einlagen werden nicht verzinst. Sie werden nicht angelegt.
Damit fällt genau das weg, woran eine Bank verdient. Eine Bank nimmt kurzfristige Einlagen herein, gibt sie langfristig als Kredit weiter und lebt von der Differenz. Diese Fristentransformation ist das Risiko, das eine Banklizenz teuer macht: Eigenmittel, Liquiditätsvorschriften, Einlagensicherung. Unter Art. 1b ist sie schlicht verboten. Wer keine Fristen transformiert, muss auch kein Bankenkapital dagegen halten.
Der Preis dafür steht in Absatz 4. Im Konkurs sind diese Gelder weder privilegiert noch durch die Einlagensicherung gedeckt, und Kunden sind vor Vertragsabschluss darüber zu informieren. Das ist keine Formalie. Es verschiebt das Ausfallrisiko vom System zum Kunden, und es erklärt, weshalb die Grenze bei CHF 100 Millionen gezogen wurde und nicht höher.
Auch die Form ist vorgegeben: Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft oder GmbH, Sitz und Geschäftstätigkeit in der Schweiz.
Für ein Zahlungs-Gateway passt dieser Zuschnitt erstaunlich gut. Geld, das zwischen Eingang und Auszahlung ein paar Stunden oder Tage liegt, muss nicht angelegt werden. Es muss jederzeit vollständig da sein und es muss erklärbar bleiben. Die Bewilligung verbietet ohnehin, was man damit sonst anstellen könnte, und nimmt damit eine Versuchung aus dem Modell, die anderswo Institute gekostet hat.
Newton geht diesen Weg über die Newton Wealth AG, deren Vorabklärung bei der FINMA läuft. Dieser Text ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung.